Ein Überlassungsvertrag für ein Dienstrad ist eine wichtige Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitenden, die regelt, unter welchen Bedingungen Fahrräder oder E-Bikes zur dienstlichen und privaten Nutzung bereitgestellt werden. Als Ergänzung zum Arbeitsvertrag definiert dieser Vertrag klar die jeweiligen Rechte, Pflichten und Konditionen und sorgt dafür, dass alle Aspekte rund um das geleaste Fahrrad für beide Seiten transparent und verständlich geregelt sind. Es empfiehlt sich, diesen Vertrag sorgfältig zu prüfen, um Missverständnisse von vornherein auszuschließen und ein reibungsloses Dienstrad-Leasing zu gewährleisten.
Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern heute Dienstfahrräder an – ein Modell, das sich zunehmender Beliebtheit erfreut. Diese können sie zusätzlich zum Arbeitslohn nutzen, während der Arbeitgeber sie ihnen steuerfrei und sozialversicherungsfrei überlassen kann. Das ist nicht nur eine Option zur Kostenersparnis und Steigerung des Netto-Lohns, sondern auch ein strategisches Instrument im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte. Die Nutzung kann sowohl für Dienstfahrten als auch privat erfolgen, was den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern maximale Flexibilität bietet. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können von den Vorteilen nachhaltiger Mobilität profitieren und gleichzeitig eine attraktive Zusatzleistung in Anspruch nehmen, die ihre Work-Life-Balance positiv beeinflusst. Unternehmen können mit dem Firmenrad-Leasing zudem etwas für die Mitarbeiterbindung und die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden tun – ein Modell, das alle Beteiligten gewinnen lässt und zur Attraktivität als Arbeitgeber beiträgt.
Ein Überlassungsvertrag ist ein rechtsverbindliches Dokument, das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geschlossen wird. Dabei geht es darum, alle relevanten Aspekte der Fahrradüberlassung transparent zu regeln. Darin werden unter anderem folgende Punkte geregelt:
Darüber hinaus kann der Vertrag Regelungen zur Nutzung von Zubehör, wie Helmen oder Schlössern, enthalten sowie Hinweise zum Aufladen von Elektrofahrrädern, um eine sichere und ordnungsgemäße Verwendung zu gewährleisten.
Der Überlassungsvertrag stellt sicher, dass alle Beteiligten klar definierte Regelungen kennen und akzeptieren. Es geht dabei nicht nur um rechtliche Absicherung, sondern auch um Transparenz und Vertrauen zwischen den Vertragsparteien. Dadurch werden spätere Missverständnisse vermieden, und sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren von rechtlicher Sicherheit und Transparenz. Insbesondere Regelungen zur Vertragsbeendigung sind essenziell, um Unsicherheiten zu vermeiden.
Darüber hinaus dient der Vertrag als Nachweis gegenüber Finanzbehörden und Steuerberatern, dass die Überlassung des Dienstfahrrads zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt, was die Steuerfreiheit ermöglicht.
Einer der wesentlichen Vorteile des Dienstrad-Leasings besteht in der attraktiven steuerlichen Behandlung. Dabei können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von erheblichen Vorteilen profitieren:
Neben der Lohnsteuerbefreiung gibt es auch Besonderheiten bei der Umsatzsteuer, die Unternehmen beachten müssen, insbesondere bei der privaten Nutzung und beim Aufladen von Elektrofahrrädern.
Elektrofahrräder, die rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten (z. B. S-Pedelecs mit Unterstützung über 25 km/h), unterliegen den allgemeinen Pkw-Besteuerungsregeln mit entsprechenden geldwerten Vorteilen. Es geht dabei um eine differenzierte Betrachtung verschiedener Fahrzeugtypen.
Für diese Fahrzeuge gelten andere Voraussetzungen hinsichtlich der Besteuerung und Versicherungspflichten, was im Überlassungsvertrag berücksichtigt werden sollte.
Die private Nutzung eines betrieblichen Dienstrads kann als unentgeltliche Wertabgabe gelten, die umsatzsteuerlich zu berücksichtigen ist. Daher müssen Arbeitgeber bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage die geltenden Umsatzsteuerregelungen beachten.
Unternehmen sollten sich in diesem Zusammenhang von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten lassen, um die korrekte Behandlung der Umsatzsteuer sicherzustellen und mögliche Risiken zu vermeiden.
Beim Dienstrad-Leasing gibt es zwei Finanzierungsmodelle, die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterschiedliche Vor- und Nachteile mit sich bringen:
Die Wahl des Modells beeinflusst die steuerlichen Voraussetzungen, die Laufzeit des Leasingvertrags sowie die Handhabung im Arbeitsvertrag und Überlassungsvertrag. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Aspekte, sondern auch um die langfristige Planung der Mitarbeiterbenefits.
Die Umwandlungsrate wird in der Regel brutto angegeben und somit inklusive Mehrwertsteuer vom Bruttogehalt abgezogen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten die Auswirkungen auf ihr Nettogehalt genau verstehen, um keine unerwarteten finanziellen Belastungen zu erfahren.
Unternehmen sollten ihren Beschäftigten deshalb umfassende Informationen bereitstellen, um alle Fragen zur Umwandlungsrate und den damit verbundenen Kosten transparent zu klären. Eine klare und transparente Kommunikation zwischen beiden Parteien ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden.
Ein Unternehmen entscheidet sich beispielsweise für das Fahrrad-Leasing von Company Bike. Der Arbeitgeber schließt einen Leasingvertrag mit Company Bike ab und stellt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hochwertige Fahrräder oder E-Bikes zur Verfügung. Die genauen Nutzungsbedingungen, wie private Nutzung oder Regelungen bei Schäden, werden im Überlassungsvertrag festgehalten. Viele Unternehmen übernehmen auch laufende Kosten wie Wartung, Reparaturen und Versicherungen, was die Attraktivität dieses Modells für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhöht. Company Bike übernimmt dabei als Partner den kompletten Service rund um Administration und Wartung.
Darüber hinaus kann der Überlassungsvertrag Regelungen zur Laufzeit des Leasingvertrags und zur Möglichkeit einer Übereignung des Dienstrads an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Vertragsende enthalten.
Der Überlassungsvertrag regelt auch, was geschieht, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Unternehmen verlassen oder der Leasingvertrag endet. Dabei geht es um verschiedene Optionen und Szenarien:
Diese Regelungen schaffen Rechtssicherheit für beide Seiten und sind besonders wichtig, um finanzielle und steuerliche Nachteile zu vermeiden. Eine sorgfältige Planung und eine klare Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind entscheidend.
Die Bereitstellung eines Dienstrads über einen Überlassungsvertrag bietet vielfältige Vorteile für alle Beteiligten. Es geht dabei um mehr als nur Mobilität:
Darüber hinaus stärkt die Nutzung von Diensträdern das umweltbewusste Image des Unternehmens und unterstützt die Mobilitätswende in der Praxis. Unternehmen, die nachhaltige Mobilitätskonzepte wie das Dienstrad-Leasing anbieten, positionieren sich als moderne und umweltbewusste Arbeitgeber.
Ein Überlassungsvertrag für Diensträder schafft Klarheit, rechtliche Sicherheit und attraktive Vorteile für alle Beteiligten. Dabei geht es nicht nur um die rechtlichen Aspekte, sondern auch um die Schaffung eines Mehrwerts für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber. Company Bike unterstützt Unternehmen dabei, das Potenzial von Dienstrad-Leasing optimal zu nutzen, und steht Ihnen als kompetenter Partner mit umfassendem Rundum-Service zur Seite. Eine sorgfältige Planung und eine klare Vereinbarung sind jedoch entscheidend, um den maximalen Nutzen daraus zu ziehen. So denken Sie Mobilität neu – gesund, nachhaltig und wirtschaftlich.
Sie möchten ein Company Bike bestellen, Ihr Serviceanliegen melden oder sich über das Company Bike Programm Ihres Arbeitgebers informieren?