Alles rund um die Themen Fahrrad-Leasing, nachhaltige und gesunde Mobilität sowie Neuigkeiten aus dem Company Bike Universum.
Durch eine neue Regelung auf Bundesebene wird die Nutzung von Company Bikes weiter gesteigert. Aktuell muss ein Arbeitnehmer 1% des Bruttolistenpreises für die …
Neue Regelung zum Aufladen von Pedelecs beim Arbeitgeber. Mitarbeiter dürfen die Akkus ihrer Company Bikes ab sofort steuerfrei am Arbeitsplatz laden.
Die aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzministeriums bringt steuerliche Klarheit für Firmenrad-Besitzer, allerdings auch einen höheren zu versteuernden Restwert.
Im Rahmen der Einführung von Firmenrädern, beschäftigen sich Unternehmen regelmäßig damit, ob Pedelecs[1] der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) nach DGUV 70/71 unterliegen.