Am Sonntag, 25. Oktober 2020, kam es zu einer Einigung bei den aktuellen Tarifverhandlungen der Gewerkschaft ver.di und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Dabei wurde festgelegt, dass künftig „Bestandteile des Entgelts zu Zwecken des Leasings von Fahrrädern im Sinne von § 63a StVZO einzelvertraglich umgewandelt werden können“.
Diese Neuregelung ist ein Meilenstein für mehr nachhaltige Mobilität: Knapp 1,5 Millionen kommunal Angestellte der VKA dürfen in Zukunft ein Firmenfahrrad per Gehaltsumwandlung über ihren Arbeitgeber leasen, staufrei zur Arbeit pendeln und das Fahrrad oder E-Bike auch für private Fahrten nutzen.
„Wir freuen uns sehr über die – längst überfällige – Öffnung der Tarifverträge für das Fahrradleasing“, sagt Markus Maus, Gründer und Geschäftsführer von Company Bike, „schließlich gibt es bei einem Dienstrad-Programm nur Gewinner: Arbeitnehmer können bis zu 50% gegenüber dem Privatkauf sparen, Arbeitgeber profitieren von gesünderen, motivierten Mitarbeitern und das Klima von einem geringeren CO2-Ausstoß.“
Selbst für die Sozialkassen entsteht kein Nachteil: Die reduzierten Einnahmen werden durch gesündere Mitarbeitende mehr als kompensiert. Der nächste Schritt zur Förderung des Fahrradverkehrs und einer zukunftsfähigen Mobilität ist nun auch eine Öffnung weiterer Tarifverträge für das Fahrradleasing per Gehaltsumwandlung.
Weitere Informationen finden Sie hier: dbb beamtenbund und tarifunion – Einigungspapier (Seite 7, Unterpunkt 5.a)