Mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren, wird immer populärer. Doch auch die Nutzung eines Fahrrads in der Freizeit liegt im Trend. Ein Dienstrad macht beides möglich: Arbeitnehmer können ein Fahrrad über den Arbeitgeber leasen und besondere Vorteile genießen.
Was ist Fahrrad-Leasing?
Fahrrad-Leasing – auch Dienstrad-Leasing oder Bikeleasing genannt – ist eine populäre Möglichkeit für Arbeitnehmende, über ihren Arbeitgeber einen Leasingvertrag mit besonderen Vorteilen für ein Fahrrad abzuschließen.
Auch wenn man häufig von Dienstrad-Leasing spricht, dürfen solche Bikes nicht nur geschäftlich genutzt werden. Sie sind auch für den privaten Gebrauch gedacht.
Das Firmenrad gilt als geldwerter Vorteil. Damit ist es ein Instrument der Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit. Überdies steigern Arbeitgeber damit ihre Attraktivität am Arbeitsmarkt. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das von großer Bedeutung.
Die Leasingraten bezahlt die/der Arbeitnehmende selbst – und zwar von ihrem/seinem Bruttogehalt und nicht vom Nettogehalt. Damit sinkt sein zu versteuerndes Einkommen, und sie/er genießt einen Steuervorteil. Man spricht dabei auch von einer Gehaltsumwandlung.
Nach Ablauf der Leasingdauer haben Arbeitnehmende die Möglichkeit, das Fahrrad abzulösen. Die fällige Übernahmesumme wird an den Leasinganbieter gezahlt, und das Fahrrad geht in das Eigentum des Arbeitnehmenden über.
Alternativ können Arbeitnehmende ihr Fahrrad zurückgeben. Es steht ihnen offen, ob sie anschließend ein neues Fahrrad leasen oder nicht.
Somit gilt: Dienstrad-Leasing bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmenden erhebliche Vorteile.
Wie funktioniert Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber?
Seit 2012 ist eine Regelung inkraft, die es Arbeitgebern erlaubt, ihren Mitarbeitenden ein Dienstrad-Leasing zu ermöglichen. Damit Dienstrad-Leasing überhaupt funktioniert, muss der Arbeitgeber also die Möglichkeit dafür schaffen. Gemeinsam mit einem Leasinganbieter wie Company Bike kann es den Mitarbeitenden angeboten werden.
Die monatliche Rate wird vom Bruttogehalt als Gehaltsumwandlung abgezogen, und ein geldwerter Vorteil entsteht. Das Nettoeinkommen verringert sich dadurch nur geringfügig. Damit die Sachleistung ausgeglichen wird, werden 0,5 % des Bike-Listenpreises monatlich pauschal versteuert. Dies gilt für alle Verträge, die nach dem 1. Januar 2019 geschlossen wurden. Ältere Dienstrad-Leasing-Verträge werden noch mit der Ein-Prozent-Regelung besteuert.
Die Laufzeit für ein Dienstrad-Leasing beträgt immer 36 Monate, also drei Jahre. Es ist nicht vorgesehen, den Vertrag vorzeitig zu beenden. In Fällen wie einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag ist dies jedoch unter Umständen eine Option. Dann gilt es, individuelle Lösungen abzuwägen.
Eine umfangreiche Versicherung ist beim Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber meist inkludiert. In der Regel setzen Anbieter auf eine Vollkasko-Versicherung, sodass Arbeitnehmende rundum geschützt sind.
E-Bike-Leasing: Wie funktioniert das?
Das E-Bike ist eine immer beliebtere Alternative zum herkömmlichen Fahrrad. E-Bike-Leasing funktioniert im Grunde genauso wie Dienstrad-Leasing mit klassischen Rädern. Wichtig ist nur die Auswahl des Leasinganbieters. Denn nicht jeder führt E-Bikes in seinem Sortiment.
E-Bikes eignen sich gerade für Strecken in der Stadt. Die Nutzer:innen bewegen sich mit eigener Muskelkraft in Kombination mit einem Elektromotor vorwärts. Vor allem ältere und eingeschränkte Personen profitieren von E-Bikes. Doch auch dann, wenn man längere Routen fahren möchte, ist das E-Bike die ideale Wahl.
Beispielrechnung für Dienstrad-Leasing
Je nach Leasinganbieter unterscheiden sich die Details. Wer sich für ein Jobrad-Leasing interessiert, der sollte sich daher im Vorfeld mit den verschiedenen Optionen und Konditionen beschäftigen. Wir haben eine Beispielrechnung aufgestellt, die die Funktion von Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber veranschaulicht:
Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer verdient 3.500 Euro brutto im Monat. Sie/Er ist ledig, hat keine Kinder und ist damit in der Steuerklasse I. Sie/Er hat sich für ein Fahrrad für 2.000 Euro entschieden. Der Arbeitgeber behält 69 Euro Bruttolohn dafür ein.
Davon werden die Vollkasko-Versicherung, die Inspektionskosten und das Nutzungsentgelt für das Fahrrad bezahlt. Die Nettobelastung liegt allerdings nicht bei den 69 Euro, sondern vielmehr bei rund 40 Euro. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen.
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist nun am Ende der Leasingdauer angekommen. Da sie/er das Fahrrad übernehmen möchte, erhält sie/er ein Angebot vom Leasinganbieter. Für nur 400 Euro gehört das Rad ihr/ihm. Während sie/er beim Sofortkauf 2.000 Euro gezahlt hätte, fallen beim Leasing nur circa 1.840 Euro an, wenn man die Brutto-Netto-Umrechnung berücksichtigt.
5 Fakten zum Dienstrad-Leasing über den Arbeitgeber: So funktioniert es
- Jeder Arbeitgeber kann seinen Angestellten Dienstrad-Leasing anbieten. Die einzige Voraussetzung besteht darin, dass es das Unternehmen seit mindestens 24 Monaten gibt und es eine positive Bonität aufweist.
- Jede Art von Fahrrad kann geleast werden – vom Lastenfahrrad über das E-Bike bis zum Liegerad.
- Arbeitnehmende dürfen ihr Dienstrad für alles nutzen – für den Weg zur Arbeit sowie privat. Auch im Urlaub kann mit dem Dienstrad gefahren werden.
- Das Dienstrad gehört während der Laufzeit des Leasingvertrags der Leasinggesellschaft. Erst nach der Übernahme zum Leasingende geht es in den Besitz des Mitarbeitenden über.
- Wenn etwas kaputtgeht oder gestohlen wird, springt der Leasinganbieter ein. Dafür gibt es beim Dienstrad-Leasing eine Vollkasko-Versicherung.
Wie funktioniert die Versteuerung des Dienstrad-Leasings über den Arbeitgeber?
Wer sein Dienstfahrrad privat nutzt, der versteuert die Nutzung pauschal. Die 0,25%-Regel gilt. Sie ist immer dann relevant, wenn Arbeitnehmende einen geldwerten Vorteil beziehen. Vereinfacht ausgedrückt, bedeutet dies, dass nur 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) für das Rad versteuert werden müssen.
Allerdings müssen Arbeitnehmende nicht selbst tätig werden. Die Versteuerung geschieht automatisch über die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung. Darum kümmert sich der Arbeitgeber.
Doch wie sieht das konkret aus? Dazu ein Rechenbeispiel:
Die unverbindliche Preisempfehlung für ein Fahrrad liegt bei 2.500 Euro, ein Viertel davon sind 625 Euro. Abgerundet auf volle 100 entspricht das 600 Euro. Davon wird 1 % als geldwerter Vorteil genommen, und nur 6 Euro werden versteuert.
Fazit: Einfach Fahrrad leasen
Bikeleasing erfreut sich großer Beliebtheit. Der Weg zum Dienstrad ist nicht schwer, man muss nur ein paar Dinge berücksichtigen.
Arbeitnehmende sollten ihre Optionen mit ihrem Arbeitgeber besprechen. So lässt sich ein Leasinganbieter finden, der zu den eigenen Ansprüchen passt, und dem Traumbike steht nichts im Weg.