Bike-Leasing: Was tun, wenn das Dienstrad gestohlen wird?

Ein gestohlenes Fahrrad oder E-Bike ist nicht nur ärgerlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch mit organisatorischem Aufwand verbunden.

Ein gestohlenes Fahrrad oder E-Bike ist nicht nur ärgerlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch mit organisatorischem Aufwand verbunden. 2023 wurden laut polizeilicher Kriminalstatistik in Deutschland 266.390 Fahrraddiebstähle gemeldet. Für Leasingnehmerinnen und Leasingnehmer im Dienstrad-Leasing gilt: Sie sind nicht Eigentümerinnen und Eigentümer des Fahrrads, sondern nutzen es auf Grundlage eines Leasingvertrags. Das bedeutet, dass im Schaden- oder Diebstahlsfall besondere Pflichten und Abläufe zu beachten sind, die sowohl von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch von den Arbeitgebern verstanden werden müssen.

Die gute Nachricht: Bei den meisten Dienstrad-Leasingverträgen – wie auch bei Company Bike – ist ein umfassender Rundum-Schutz inklusive Diebstahlsicherung bereits enthalten. Dennoch ist es wichtig, im Ernstfall schnell und richtig zu reagieren, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. In diesem Leitfaden erfahren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche Sofortmaßnahmen notwendig sind, welche Leistungen die Versicherung bietet und wie sie mit der richtigen Vorsorge das Risiko eines Diebstahls minimieren können.

Sofortmaßnahmen bei Diebstahl des Leasingfahrrads

1. Anzeige bei der Polizei erstatten

  • In Deutschland können Leasingnehmerinnen und Leasingnehmer den Diebstahl bei jeder Polizeidienststelle melden – zuständigkeitsunabhängig.
  • Im Ausland verlangen viele Versicherungen eine Anzeige vor Ort im Land des Diebstahls.
  • Geben Sie so viele Details wie möglich an (Tatzeit, Tatort, Marke, Modell, Rahmennummer, verwendetes Schloss, Wert), um die Chancen auf Wiederauffindung zu erhöhen.

2. Anzeigenbestätigung sichern

  • Lassen Sie sich die Vorgangsnummer geben und, wenn möglich, eine Kopie des Protokolls aushändigen.
  • Falls dies vor Ort nicht möglich ist, kann die Bestätigung nachträglich angefordert werden.

3. Arbeitgeber und Leasinggesellschaft informieren

  • Melden Sie den Diebstahl umgehend an Company Bike.
  • Die schnelle Information verhindert Fristversäumnisse und beschleunigt die Bearbeitung für alle Beteiligten.

4. Schadensmeldung im Versicherungsportal oder über den Fachhändler

  • Company Bike bietet ein digitales Meldeverfahren über das Kundenportal.

5. Notwendige Unterlagen zusammenstellen

  • Polizeiliche Anzeige
  • Kaufbeleg und ggf. Nachweis des verwendeten Schlosses
  • Leasingvertrag
  • Fotos vom Tatort oder noch vorhandenen Teilen des Fahrrads

Versicherungsschutz bei Company Bike

Der Diebstahlschutz gilt während der gesamten Leasinglaufzeit – unabhängig davon, ob der Schaden am Arbeitsplatz, zu Hause oder unterwegs eintritt. Voraussetzung für die Versicherungsleistung ist eine ordnungsgemäße Sicherung des Fahrrads durch die Nutzerinnen und Nutzer.

Wichtige Punkte im Überblick:

Ordnungsgemäße Sicherung

  • Das Fahrrad muss mit einem gebrauchsüblichen Schloss gesichert sein.
  • Zwar gibt es keine öffentlich dokumentierte Markenpflicht, dennoch sollte das Schloss den gängigen Sicherheitsstandards entsprechen, um den Schutz für Leasingnehmerinnen und Leasingnehmer zu gewährleisten.

Mobilitätsgarantie

  • Company Bike bietet eine Mobilitätsgarantie, die die Mobilität der Leasingnehmerinnen und Leasingnehmer auch im Schadensfall unterstützt.
  • Beispielsweise durch die Bereitstellung eines Ersatzrads oder anderer Lösungen, um Ausfallzeiten zu minimieren.

Selbstbeteiligung

  • Die Höhe einer eventuellen Selbstbeteiligung variiert je nach Dienstleister bzw. Versicherung. Bei Company Bike fällt im Schadenfall keine Selbstbeteiligung an.

Leasing vs. Kauf: Der entscheidende Unterschied bei Diebstahl

Beim Kauf eines Fahrrads gehört das Rad den Käuferinnen und Käufern – beim Leasing bleibt die Leasinggesellschaft Eigentümerin. Im Diebstahlsfall zahlt die Versicherung an die Leasinggesellschaft, nicht direkt an die Nutzerinnen und Nutzer. Das bedeutet für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

  • Versicherungsleistungen werden an die Leasinggesellschaft ausgezahlt, nicht direkt an die Leasingnehmerinnen und Leasingnehmer.
  • Ein Ersatzrad (Objekttausch) wird in Abstimmung mit dem Leasinganbieter und dem Nutzer organisiert.
  • Der Leasingvertrag endet nicht automatisch mit dem Diebstahl.

So minimieren Sie das Diebstahlrisiko

Prävention ist die beste Versicherung für alle Leasingnehmerinnen und Leasingnehmer. Mit den richtigen Maßnahmen senken Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Risiko erheblich:

  • Nutzen Sie ein geprüftes, hochwertiges Schloss.
  • Schließen Sie Ihr Rad immer an einem festen, stabilen Gegenstand an.
  • Wählen Sie gut beleuchtete, belebte und – wenn möglich – überwachte Abstellplätze.
  • Ein GPS-Tracker kann im Ernstfall helfen, den Standort zu ermitteln.
  • Dokumentieren Sie Rahmennummer, Marke, Modell und Wert in einem Fahrradpass.

Sicherheit durch klare Abläufe und transparente Kommunikation

Mit Company Bike sind Leasingnehmerinnen und Leasingnehmer bei Diebstahl bestmöglich abgesichert – vorausgesetzt, sie handeln im Schadensfall schnell und halten die Vertragsbedingungen ein. Die Kombination aus Diebstahlschutz und Mobilitätsgarantie sorgt dafür, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch nach einem Verlust mobil bleiben.

Für Arbeitgeber bedeutet das: weniger Ausfallzeiten, zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eine nachhaltige Mobilitätslösung, die auch im Ernstfall funktioniert. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heißt es: unkomplizierte Abwicklung, transparente Prozesse und ein verlässlicher Partner an ihrer Seite.

Falls Sie weitere Fragen zum Thema Fahrrad-Leasing oder Leasingvertrag haben, finden Sie in unserem FAQ-Bereich umfassende Antworten und hilfreiche Optionen. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, sich per E-Mail an unseren Kundenservice zu wenden, um individuelle Anliegen zu klären.

Mit dem richtigen Rundumschutz und der Beachtung wichtiger Sicherheitsmaßnahmen genießen Sie die Vorteile Ihres Dienstrads ohne Sorgen – auch bei Panne, Schaden oder Diebstahl.

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