Bike-Leasing für 2 Fahrräder: Geht das überhaupt?

Bike-Leasing für 2 Fahrräder: Ist es möglich, über den Arbeitgeber 2 Bikes gleichzeitig zu leasen?

Was ist praktischer als ein Dienstrad? Zwei Diensträder! Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Interesse daran, mehrere Leasingverträge für Dienstfahrräder über den Arbeitgeber aufzunehmen – sei es für die Familie oder für sich selbst. Doch ist ein Bike-Leasing für 2 Fahrräder überhaupt möglich? Wie es funktioniert, beantwortet dieser Beitrag.

Ist es erlaubt, mehrere Diensträder zu leasen?

Ein Dienstfahrrad ist sehr praktisch. Das Leasing eines Jobrads als geldwerter Vorteil über den Arbeitgeber hat finanzielle (insbesondere steuerliche) Vorteile und ermöglicht vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Nutzung ihres Traumrads.

Eventuell stellt sich dabei die Frage: Kann man als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer auch mehr als ein Fahrrad über den Arbeitgeber leasen? Dies kann in folgenden Fällen sinnvoll sein:

  • Nutzung durch die Familie: Vielleicht möchte der Ehepartner oder der Nachwuchs ebenfalls ein Fahrrad nutzen. Dann ist das Dienstrad-Leasing über die Firma eine günstige Methode.
  • Eigene Nutzung: Mit dem Citybike kommt man zwar gut zur Arbeit und zurück. Doch was ist mit den Einkäufen? Ein zusätzliches Lastenrad wäre dafür sehr praktisch. Das gleiche Prinzip lässt sich auf andere Arten von Fahrrädern übertragen.

Tatsächlich ist das Bike-Leasing für 2 Fahrräder oder mehr erlaubt. Man spricht dann von Mehrfach-Leasing. Es hängt von mehreren individuellen Faktoren ab, ob dies im eigenen Fall möglich ist. Doch grundsätzlich ist die Option gegeben.

Die Möglichkeit des Bike-Leasings für 2 Fahrräder

Wer sich nicht zwischen Rennrad und Lastenrad entscheiden kann oder einem Familienmitglied ein Fahrrad für gemeinsame Touren zur Verfügung stellen möchte, der kann mehr als ein Fahrrad über den Arbeitgeber leasen.

Bei einem E-Bike-Leasing oder Fahrrad-Leasing wird ein Überlassungsvertrag geschlossen. Er besagt in der Regel, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer das geleaste Fahrrad sowohl beruflich als auch privat nutzen kann. Es handelt sich üblicherweise um eine Ergänzung des Arbeitsvertrags.

Meist enthält der Vertrag zur Überlassung des Dienstrads einen Zusatz, laut dem Familienmitglieder, die im gleichen Haushalt wie die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer wohnen, das Dienstrad ebenfalls nutzen dürfen.

Voraussetzungen für das Bike-Leasing für 2 Fahrräder

Damit Bike-Leasing für 2 Fahrräder eine Option ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Dienstradbedingungen des Arbeitgebers: Wenn der Arbeitgeber nicht erlaubt, dass eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter mehr als ein Fahrrad least, stellt dies ein Problem dar. In diesem Fall ist kein Bike-Leasing für 2 Fahrräder möglich. Sinnvoll ist es, das Gespräch zu suchen, denn womöglich gibt es eine individuelle Lösung.
  2. Limitierung des maximalen Bike-Preises pro Rad: Unternehmen können auch festlegen, wie hoch der maximale Bike-Preis pro Rad sein darf. Das spielt beim Mehrfach-Leasing ebenfalls eine wichtige Rolle.
  3. Überlassungsvertrag: Wenn dieser Vertrag untersagt, dass mehr als ein Fahrrad möglich ist, ist ein Mehrfach-Leasing ebenfalls nicht möglich.

Wie kompliziert ist Bike-Leasing für 2 Fahrräder?

Doppelte Anzahl an Fahrrädern, doppelter Aufwand? Dem ist nicht so. Dienstrad-Leasing wird nicht grundlegend anders oder komplizierter, wenn sich eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer für das Leasing mehrerer Fahrräder entscheidet.

Wichtig ist nur, sich mit den versicherungstechnischen und steuerlichen Besonderheiten zu informieren. Dazu werfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am besten einen Blick in die Verträge oder fragen bei der Personalabteilung nach. Diese kann alle essenziellen Fragen rund um das Dienstrad beantworten.

Das Bike-Leasing eines zweiten Fahrrads ist noch einfacher als beim ersten. Schließlich kennt man den Prozess inzwischen und weiß, wie man sich das gewünschte Dienstrad beim Leasinganbieter aussuchen kann.

Mit einem erfahrenen Leasinganbieter wie Company Bike geht es sogar besonders leicht. So lassen sich ganz simpel mehrere Diensträder über den Arbeitgeber leasen.

Fazit: Grundsätzlich möglich

Bike-Leasing für 2 Fahrräder ist möglich. Die Grundvoraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit dazu schafft. Wer mit seinem Unternehmen ins Gespräch geht, der findet gewiss eine Lösung für sein Anliegen.

Gesetzlich ist Mehrfach-Leasing jedenfalls erlaubt. So können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedene Fahrradtypen nutzen oder der Familie ein Fahrrad überlassen.

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