Das Dienstrad-Leasing über den Arbeitgeber ist sehr praktisch. Doch was passiert, wenn man sich dazu entscheidet, das Unternehmen zu verlassen und den Arbeitgeber zu wechseln? Dieser Beitrag gibt Tipps und Hinweise rund um die Kündigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei laufenden Dienstrad-Leasingverträgen.
Kündigung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters: Was wird aus dem Dienstrad-Leasing?
Manchmal ist das Timing einfach nicht gut. Der Dienstrad-Leasingvertrag läuft noch, doch die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter reicht die Kündigung ein.
Leasingverträge stellen selbstverständlich keinen Grund dar, nicht zu kündigen. Doch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber stellt sich die Frage: Was wird nun aus dem Dienstrad-Leasing?
Bei einem Leasingvertrag handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, den der Arbeitgeber dem Angestellten gewährt. Dabei wird die Leasingrate für das gewünschte Fahrrad monatlich vom Bruttoentgelt bezahlt, wodurch sich für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter steuerliche Vorteile ergeben. Der Vertrag besteht zwischen dem Unternehmen und dem Leasinganbieter.
Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter die Kündigung einreicht, gibt es diese zwei Optionen:
- Option 1: Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer übernimmt das Dienstrad.
- Option 2: Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer lässt das Dienstrad auf den neuen Arbeitgeber umschreiben.
Wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter mit diesen beiden Varianten nicht zufrieden ist, kann er sich eine dritte Option zunutze machen:
- Option 3: Das Dienstrad wird an den Dienstleister zurückgegeben.
Eine solche Rückgabe ist auch dann möglich, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat oder wenn ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet wurde. Selbst dann, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aufgrund von Krankheit oder Elternzeit länger ausfällt, kann man das Dienstrad bei seinem Anbieter zurückgeben.
Wie funktioniert die Rückgabe des Dienstrads bei Kündigung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters?
Wer sich für die dritte Lösung entscheidet und das Firmenrad-Leasing weder auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen möchte noch das Dienstrad selber übernehmen will, der kann das Fahrrad in folgenden Schritten an den Leasinganbieter zurückgeben:
- Arbeitgeber meldet den Versicherungsfall: Der Arbeitgeber meldet beim Leasinganbieter die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und schickt ihm die nötigen Unterlagen. Meist reicht die Kündigung bzw. die Kündigungsbestätigung. Es gilt eine Frist von 14 Tagen.
- Rücknahmebestätigung: Der Leasinganbieter bestätigt die Rücknahme des Dienstfahrrads. Sowohl die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer als auch der Partnerhändler erhält die schriftliche Bestätigung. Der Arbeitgeber wird darüber informiert.
- Terminvereinbarung: Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer muss einen Termin vereinbaren, um sein Jobrad zurückzugeben.
- Rückgabe des Dienstrads: Zum festgelegten Termin hat die Arbeitnehmerin ihr Fahrrad oder der Arbeitnehmer sein Fahrrad in ordnungsgemäßem und vollständigem Zustand abzugeben. Das bedeutet, dass eventuell mitgeleastes Zubehör ebenfalls abgegeben wird.
- Bestätigung durch den Leasinggeber: Der Partnerhändler übermittelt die unterschriebene Rücknahmebestätigung an den Leasinganbieter.
- Regulierung durch den Versicherer: Der Leasinggeber veranlasst die Regulierung durch den Versicherer. Der Arbeitgeber erhält die Information nach erfolgter Regulierung, und das Leasingverhältnis ist offiziell beendet.
Wichtige Hinweise zur Kündigung während eines Dienstrad-Leasings
Wer während der Leasingzeit bei seinem Arbeitgeber kündigt, der muss sich entscheiden, wie fortgefahren werden soll. Damit eine vorzeitige Beendigung des Leasingverhältnisses möglich ist, muss diese Option durch den Leasinggeber überhaupt erst eingeräumt werden. Es ist daher wichtig, sich bereits bei Vertragsschluss über die Konditionen zu informieren.
Erfahrene Anbieter wie Company Bike machen es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern bei einer eventuellen Kündigung leicht. Der Prozess ist einfach gestaltet, und die Wahlmöglichkeiten sind umfangreich. Ob die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer das Dienstrad behalten möchte oder nicht, entscheidet er oder sie selbst.
Nur weil das Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber endet, bedeutet das nicht zwangsläufig das Leasingende. Oftmals gibt es die Option, den Leasingvertrag selbst zu übernehmen. Dann ist nicht mehr das Unternehmen, sondern die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer der Leasingnehmer bzw. Leasingnehmerin.
Manche Arbeitgeber erklären sich zudem dazu bereit, bestehende Leasingverträge neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu übernehmen. In solchen Fällen kann der Angestellte sein Jobrad weiterhin wie gewohnt nutzen.
Fazit: Verschiedene Optionen
Da es durchaus vorkommen kann, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Laufzeit eines Dienstrad-Leasingvertrags beim Unternehmen kündigen, gibt es dafür verschiedene Handlungsmöglichkeiten.
Wichtig ist eine offene Kommunikation zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Leasinganbieter. So kann der Fall schnell und zur Zufriedenheit aller Beteiligten abgewickelt werden.