Das Dienstrad ist der treue Begleiter vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Doch irgendwann ist das Leasingende erreicht. Dann haben Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihr Fahrrad zu übernehmen, sodass es ihnen vollständig gehört.
Doch wie funktioniert die Bike-Leasing-Übernahme nach 3 Jahren? Und was muss man dabei berücksichtigen? Dieser Beitrag hat die Antworten.
Das Leasingende naht: Welche Optionen gibt es?
Für das Dienstrad-Leasing gibt es einen festen Zeitraum. Wer sich für ein Leasing bei Company Bike entscheidet, der ist mit einer Laufzeit von 3 Jahren bzw. 36 Monaten einverstanden. Nach Ablauf dieser Zeit stellt sich unweigerlich die Frage: Was passiert nun mit dem Dienstrad?
Es kommen zwei Optionen infrage:
- Option 1: Dienstrad zurückgeben
- Option 2: Dienstrad übernehmen
Die Übernahme des geleasten Dienstfahrrads ist die beliebteste Vorgehensweise. Meist ist dies schon im Vorfeld festgelegt – also zu dem Zeitpunkt, an dem das Leasing beginnt. Entscheiden müssen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allerdings erst, wenn es so weit ist.
Es ist aber ebenso möglich, das Dienstfahrrad wieder an den Leasinganbieter zurückzugeben. Dazu muss sich das Bike selbstverständlich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Mängel oder Schäden sind vor der Rückgabe beim Anbieter anzugeben.
Normale Gebrauchsspuren stellen jedoch kein Problem dar. Schließlich wurde das Dienstrad 3 Jahre lang aktiv genutzt. Damit handelt es sich unweigerlich um einen gebrauchten Gegenstand.
In der Regel informiert der Leasinganbieter den Nutzer, bevor der Leasingvertrag beendet wird. So haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch eine Weile Zeit, eine Entscheidung zu treffen.
Warum lohnt sich die Bike-Leasing-Übernahme nach 3 Jahren?
Wenn das Leasingende erreicht ist, stehen Nutzer vor der Wahl: Entweder geben sie das Dienstrad zurück und kümmern sich anderweitig um ein neues Bike – beispielsweise in Form eines erneuten Leasingvertrags. Oder sie behalten das Fahrrad und lösen es beim Leasinganbieter ab.
Doch warum lohnt sich die Fahrrad-Leasing Übernahme nach 3 Jahren Laufzeit? Meist als geldwerter Vorteil gewährt, bietet das Dienstrad erhebliche Vorteile. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen mit einem nachhaltigen Fortbewegungsmittel von A nach B und können es nicht nur für den Weg zur Arbeit, sondern auch in ihrer Freizeit nutzen. Damit lernen sie das Fahrrad gut kennen.
Nach 3 Jahren Nutzungsdauer sind Angestellte in der Regel gut mit ihrem Rad vertraut. Und wer möchte nicht weiter das Fahrrad nutzen, das in den vergangenen Jahren einen guten Dienst geleistet hat? Im Gegensatz zu einem fremden, gebrauchten Fahrrad weiß man zudem genau, wie es während der Nutzungsdauer behandelt wurde.
Vor allem E-Bikes sind häufig so teuer, dass die meisten Nutzer nur Gebrauchträder kaufen. Wer sein eigenes gebrauchtes E-Bike nach dem Leasing übernimmt, der weiß zumindest, dass Motor und Akku noch gut in Schuss sind und wie das Fahrrad behandelt wurde.
Dienstfahrräder sind auch deshalb beliebt, weil sie für mehr Bewegung im Alltag sorgen. Viele Menschen gehen einem Bürojob nach. Wenn sie mit Bus und Bahn oder mit dem Auto zur Arbeit fahren, bewegen sie sich kaum.
Für die Gesundheit ist dies nicht gerade förderlich. Das Dienstrad schafft Abhilfe: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer starten sportlich in den Tag, was ihnen ganzheitlich guttut.
Um dies weiterführen zu können, empfiehlt es sich, das Bike-Leasing nach 3 Jahren Laufzeit zu übernehmen. Ein sportlicher Lebensstil sollte in Zeiten überwiegender sitzender Tätigkeiten nicht aufgegeben werden.
Wie hoch ist der Übernahmepreis am Leasingende?
Wenn das Ende der Leasinglaufzeit erreicht ist, zahlt die Person, die das Dienstrad übernehmen möchte, einen Übernahmepreis. Von Anbieter zu Anbieter ist er sehr unterschiedlich. Zudem orientiert er sich an verschiedenen Faktoren. Die Schlussrate wird unter anderem vom Preis des geleasten Fahrrads bestimmt.
Meist wird der Übernahmepreis anhand folgender Formel berechnet:
Übernahmepreis = Originalpreis – gezahlte Leasingraten
Wer sich für ein Firmenrad-Leasingbei Company Bike entscheidet, der profitiert von einem entscheidenden Vorteil: Wir bieten unsere Diensträder zu einem günstigen Restwert an. Damit steht der Bikeleasing-Übernahme nach 3 Jahren auch finanziell nichts im Weg.
Spare ich bei der Bikeleasing-Übernahme nach 3 Jahren überhaupt?
Das Dienstrad-Leasing wird von Arbeitgebern als geldwerter Vorteil angeboten. Daher ist für Angestellte klar, dass sich in irgendeiner Form ein finanzieller Vorteil ergeben soll. Doch wenn sich der Übernahmepreis meist aus dem Originalpreis abzüglich der gezahlten Leasingraten ergibt, ist doch gar keine Ersparnis vorhanden, oder?
Das mag auf den ersten Blick so erscheinen. Allerdings sieht man den Vorteil erst, wenn man einen Blick auf die Gehaltsabrechnung wirft. Das Fahrrad-Leasing wird in Deutschland steuerlich gefördert. Die Leasingrate wird vom Bruttogehalt gezahlt, sodass weniger Steuern auf das Gehalt gezahlt werden müssen.
Man spricht dabei von einer Gehaltsumwandlung. Üblicherweise werden Zahlungen aus dem Nettogehalt geleistet. Bei einem Dienstrad (und übrigens auch bei einem Dienstwagen) ist dies dank gewisser Regeln anders.
Daher gilt: Ganz gleich, ob man das Dienstrad nach 3 Jahren Leasinglaufzeit übernimmt oder an den Leasinganbieter zurückgibt – man hat effektiv gespart.
Kann man ein Dienstrad-Leasing auch vorzeitig übernehmen?
Die Bike-Leasing-Übernahme ist aus vielen Gründen sehr beliebt. Doch manche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können oder wollen nicht bis zum Ablauf der 3 Jahre warten. Geht es also, das Dienstrad vorzeitig zu übernehmen?
Es ist nicht vorgesehen, die reguläre Laufzeit zu unterschreiten. Eine vorzeitige Auflösung beim Dienstrad-Leasing geht unter anderem mit finanziellen Nachteilen einher. Es gibt aber besondere Fälle, in denen mit dem Leasinganbieter über eine vorzeitige Übernahme gesprochen werden kann:
- Kündigung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin
- Aufhebungsvertrag
- längerfristige Erkrankung
- Elternzeit
In solchen Fällen gilt es, die Lösungen individuell zu prüfen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten versuchen, zusammen mit dem Arbeitgeber und der Leasingfirma eine Lösung zu finden, die für alle Parteien passt. Womöglich ist es sogar eine Option, das Dienstrad vor dem Leasingende zu übernehmen.
Fazit: Entscheidung nach 3 Jahren
Nach Abschluss der Leasinglaufzeit ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Übernahme des Dienstfahrrads eine attraktive Option, die zahlreiche Vorteile mit sich bringt. Da bei Company Bike die Leasingverträge auf eine Dauer von 3 Jahren ausgerichtet sind, steht nach diesem Zeitraum der entscheidende Moment an, in dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Zukunft ihres Zweirads befinden müssen.
Werden alle relevanten Aspekte sorgfältig berücksichtigt und abgewogen, steht einer erfolgreichen Bikeleasing-Übernahme nichts im Wege. In der heutigen Arbeitswelt, in der nachhaltige Mobilitätskonzepte immer mehr an Bedeutung gewinnen, bietet diese Option die Möglichkeit, das liebgewonnene Traumfahrrad weiterhin im beruflichen wie auch im privaten Kontext zu nutzen. Die langfristige Nutzung des Fahrrads kann nicht nur zur Mitarbeiterzufriedenheit beitragen, sondern positioniert auch das Unternehmen als modernen und umweltbewussten Arbeitgeber.