TARIFVERTRAG & DIENSTRAD

Welche Möglichkeiten gibt es?

Fahrradleasing per Gehaltsumwandlung ist insbesondere aufgrund der finanziellen Anreize unumstritten ein Erfolgsmodell. Doch für einige Unternehmen stellte sich in der Vergangenheit immer wieder die Herausforderung der eigenen tarifvertraglichen Regelungen oder internen Beschränkungen.  

Sollten Sie zu einem dieser Unternehmen gehören, die bisher kein Fahrradleasing-Angebot für alle Mitarbeitenden einführen konnten, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir haben bereits verschiedene Modelle und Lösungen mit unseren Kunden umgesetzt und stellen Ihnen sehr gerne unser „Know-how“ zur Verfügung.

Viele große Tarifverbünde haben bereits Öffnungsklauseln für Fahrradleasing per Gehaltsumwandlung eingeführt.

Dazu gehören z. B.:

FAHRRAD-LEASING IN TARIFGEBUNDEN UNTERNEHMEN

Wir von Company Bike haben uns mit unserem Konzept und Service auf die Anforderungen in Großunternehmen und Konzernen spezialisiert und unterstützen Sie sehr gerne bei der Einführung. Auch für Mitarbeitende tarifgebundener Arbeitgeber, deren Verträge die Umwandlung von Lohnbestandteilen für das Fahrrad-Leasing noch nicht erlauben, gibt es einige Möglichkeiten, ein Dienstfahrrad zu nutzen. Bitte beachten Sie dabei, dass wir Sie weder steuerrechtlich noch juristisch beraten dürfen.

GEHALTSEXTRA

Übernimmt der Arbeitgeber die kompletten Leasingraten, ist ein Dienstfahrrad auch bei Tarifbindung jederzeit möglich. In diesem Fall entfällt sogar der geldwerte Vorteil für die Mitarbeitenden. Wenn notwendig, können Sie die maximale Höhe der Leasingrate oder des UVP natürlich individuell festlegen. Da es sich nicht um eine Entgeltumwandlung handelt, reduzieren sich im Übrigen auch die Beiträge für die Sozialkassen nicht.

ENTGELTUMWANDLUNG ÜBERTARIFLICHER LÖHNE

In der Regel ist nur der tariflich vereinbarte Lohn von der Entgeltumwandlung ausgeschlossen. Zusätzliche Lohnbestandteile (z.B. Bonuszahlungen, Weihnachtsgeld, Prämien oder Gesundheitsbudget) dürfen für das Leasing eines Dienstrads umgewandelt werden.

ZUSCHUSS ZUR LEASINGRATE

Ihr Unternehmen steuert einen bestimmten Zuschuss zur Leasingrate für Ihre Mitarbeitenden bei, die keine Gehaltsumwandlung nutzen können. Der Restbetrag der Leasingrate wird in diesen Fällen aus dem Netto der Mitarbeitenden beglichen (Beispiel: ein Fahrrad mit einer Leasingrate von € 50. Bei einem Arbeitgeber Zuschuss von z.B. EUR 15 blieben noch EUR 35 für die Mitarbeitenden, die aus dem Netto gezahlt würden). Die Mitarbeitenden profitieren so von dem Zuschuss und der Bonität Ihres Arbeitgebers. Da es sich nicht um eine Entgeltumwandlung handelt, reduzieren sich auch die Beiträge für die Sozialkassen nicht.

GÜNSTIGERPRÜFUNG

Der Betriebsrat kann durch eine Günstigerprüfung belegen, dass ein Dienstfahrrad-Programm für Mitarbeitende überwiegend Vorteile bringt. Neben dem finanziellen Vorteil fällt hier beispielsweise auch die höhere Gesundheit durch das Plus an Bewegung ins Gewicht.

Company Bike Icon weiß

ÖFFNUNGSKLAUSEL IM TARIFVERTRAG

Einige Unternehmerverbände haben mit den Gewerkschaften bereits Vereinbarungen getroffen, die das Fahrrad-Leasing ermöglichen. Bereits seit November 2019 dürfen z.B. die in der Gewerkschaft IG BCE organisierten Chemie-Arbeitgeber ein Dienstrad-Programm für ihre Mitarbeiter einführen. Seit Oktober 2020 erlaubt die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) das Fahrrad-Leasing und seit Oktober 2022 dürfen auch die der IG Metall angehörigen Betriebe in ganz Deutschland ihren Mitarbeitenden ein Dienstrad per Gehaltsumwandlung ermöglichen.

HABEN SIE WEITERE FRAGEN ZU DIESEM THEMA? DANN KONTAKTIEREN SIE UNS SEHR GERNE!