Am Beispiel vieler Städte weltweit wird deutlich, dass durch eine politische Förderung der Anteil des Fahrrads am Mobilitätsmix in kurzer Zeit signifikant gesteigert werden kann. Daher begrüßt der BVZF, dass der Landtag von Nordrhein-Westfalen die Landesregierung aufgefordert hat, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Der Landtag unterstützt damit das Anliegen der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“.
Der Gesetzesentwurf für das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG) bleibt jedoch hinter den Zielen der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ zurück. Auch viele deutsche und internationale Städte, wie z.B. Berlin, gehen mit ihren Vorgaben bereits entschieden weiter. In dem Gesetzesentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen fehlen Vorgaben zu Zwischenschritten sowie konkrete Zielvorgaben.
So fordert die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“, dass bis 2025 der Anteil des Radverkehrs auf 25% steigen soll. Der Gesetzesentwurf übernimmt diese Zielsetzung, streicht jedoch das Zieldatum. Für einen messbaren Erfolg und mehr Wirksamkeit empfiehlt der BVZF dringend, die Formulierung „bis spätestens 2025“ zu ergänzen.
Im Gesetzesentwurf fehlen zudem die von der Volksinitiative geforderten 300 km überregionale Radwege pro Jahr, die Förderung für den Ausbau von Fahrradstraßen und Radinfrastruktur in den Kommunen sowie die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern im Nahverkehr.
Der BVZF möchte den Gesetzgeber motivieren, mutigere Zielvorgaben zu formulieren. Zusätzlich sollte Nordrhein-Westfalen weitere Impulse zur Förderung des Radverkehrs setzen, wie z.B.
- Priorisierung umweltverträglicher Verkehrsarten bei der Gestaltung des öffentlichen Straßenraums
- Förderung einer nachhaltigen betrieblichen Mobilität
- Einführung des Fahrradleasings für Landesbeamtete und -beschäftigte sowie Kommunalbeamte
- Ausweitung der Förderung von Lastenfahrrädern auf Privatpersonen
- Prioritäre Behandlung der Räumung von Fahrradwegen im Winter
Die vollständige Stellungnahme des BVZF finden Sie hier.