Auch für Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und Mitarbeiter tarifgebundener Arbeitgeber, deren Verträge die Umwandlung von Lohnbestandteilen für das Fahrradleasing noch nicht erlauben, gibt es Möglichkeiten ein Dienstfahrrad-Programm einzuführen:
- Als Gehaltsextra, d.h. bei Übernahme der kompletten Leasingraten durch den Arbeitgeber, ist ein Dienstfahrrad (wie ein Dienstwagen) auch bei Tarifbindung jederzeit möglich. Ein für den Mitarbeiter kostenloses Dienstfahrrad ist eine lohnende Maßnahme zur Mitarbeiterbindung und zur Förderung der Mitarbeitergesundheit.
- Nur der tariflich vereinbarte Teil des Arbeitsentgelts darf nicht für die Gehaltsumwandlung beim Fahrradleasing genutzt werden. Übertarifliche Löhne, wie z.B. Bonuszahlungen, Weihnachtsgeld, Prämien oder Gesundheitsbudget, können auch bei tarifgebundenen Unternehmen umgewandelt und für das Dienstfahrrad-Leasing verwendet werden.
- Günstigerprüfung durch den Betriebsrat: Ein Dienstfahrrad-Programm ist möglich, wenn der Betriebsrat zeigt, dass die Vorteile, die dem Mitarbeiter entstehen (günstigeres Fahrrad, Versicherung, bessere Gesundheit) größer sind als die Kosten (z.B. reduzierte Rente durch geringere Sozialversicherungsbeiträge).
- Öffnungsklausel im Tarifvertrag: Einige Unternehmen haben mit den Gewerkschaften bereits Vereinbarungen getroffen, die das Fahrradleasing ermöglichen:
- In Baden-Württemberg können seit 2017 Landesbeamte/Landesbeamtinnen sowie Richter/Richterinnen durch eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes das Fahrradleasing per Gehaltsumwandlung in Anspruch nehmen.
- Chemie-Arbeitgeber und die Gewerkschaft IG BCE haben sich bei den Tarifverhandlungen im November 2019 auf innovative Neuerungen geeinigt, die den Unternehmen künftig die Möglichkeit bieten, ihren Mitarbeitern das (E-)Bike-Leasing anzubieten. Über das sogenannte Zukunftskonto können Unternehmen ein Dienstfahrrad-Programm einführen, sofern sie die Option „Gesundheitsvorsorge“ auswählen.
- Durch die Öffung der Tarifverträge für das Fahrradleasing dürfen seit 25. Oktober 2020 knapp 1,5 Millionen Angestellte der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) unkompliziert ein Firmenfahrrad per Gehaltsumwandlung über ihren Arbeitgeber leasen.
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