Die aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzministeriums bringt steuerliche Klarheit für Firmenrad-Besitzer, allerdings auch einen höheren zu versteuernden Restwert. company bike solutions reagiert umgehend mit einer kundenfreundlichen Lösung.
Viele Firmenrad-Besitzer erwarteten die Entscheidung des Bundesministeriums der Finanzen bereits mit Spannung – könnte es doch mögliche lohnsteuerliche Nachteile mit sich bringen. Mit dem Schreiben vom 17. November 2017 ist klar: Das Bundesfinanzministerium setzt den marktüblichen Restwert eines Firmenrads nach 36 Leasing-Monaten pauschal mit 40 Prozent an. Für Unternehmen mit Fahrradleasing-Programmen und deren Mitarbeiter kann das unter Umständen teuer werden.
In der Regel kann ein Mitarbeiter nach Ablauf des Leasingzeitraums das Fahrrad vom Leasingpartner zu günstigen Konditionen privat erwerben. Übernimmt ein Mitarbeiter sein Firmenrad, muss der geldwerte Vorteil – die Differenz zwischen angesetztem Restwert und Gebraucht-Kaufpreis – als Arbeitslohn versteuert werden. Bisher wurde der Marktpreis für ein gebrauchtes Firmenrad üblicherweise mit etwa zehn Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt. Mit der Entscheidung des Bundesfinanzministeriums wurde der Restwert eines Fahrrads nun pauschal auf 40 Prozent angehoben, ausgehend vom Bruttolistenpreis (abgerundet auf volle 100 Euro). Damit erhöht sich der zu versteuernde, geldwerte Vorteil um etwa 30 Prozent.
company bike solutions hat bereits die Unterstützung ihrer Kunden angekündigt und einen tragfähigen Lösungsansatz erarbeitet: Für alle optionalen Privatkäufe von Mitarbeitern ab dem Jahr 2018 übernimmt company bike solutions pauschal die Versteuerung eines möglichen geldwerten Vorteils sowie die gesamte Prozessabwicklung.
„Gemeinsam mit Steuerfachanwälten und den zuständigen Behörden haben wir nach einem Lösungsweg gesucht, mit dem das Firmenradmodell auch weiterhin für Unternehmen und deren Mitarbeiter attraktiv bleibt“, erklärt Markus Maus, Geschäftsführer von company bike solutions. „Unser Dienstleistungsansatz ist, den Unternehmen die operative Arbeit so weit wie möglich abzunehmen und den Mitarbeitern gleichzeitig die attraktivsten Konditionen am Markt zu bieten. Das ist uns jetzt auch im Fall der Restwert-Thematik gelungen.“
Rechtsgrundlage für die zentrale Versteuerung durch Dritte ist der § 37b Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes. Um die zusätzliche Steuerlast aufgrund der Neubewertung tragen zu können, werden die Räder den Mitarbeitern nach Ablauf des Leasingzeitraums für einen Wert zwischen 10 und 15 Prozent der ursprünglichen, unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) angeboten. Das Unternehmen erhält von company bike solutions einen detaillierten Report zur steuerlichen Dokumentation, der Mitarbeiter einen Kaufbeleg, auf dem die Übernahme der pauschalen Versteuerung dokumentiert ist.
Damit stellt company bike solutions eine einfache und finanziell attraktive Lösung für Mitarbeiter und Unternehmen vor, die dringend benötigt wird. Denn auf deutschen Straßen sind immer mehr Firmenräder unterwegs. Nach einer Schätzung des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft sind es mittlerweile mehr als 200.000, Tendenz weiter steigend. Die gesetzliche Grundlage wurde 2012 geschaffen, als das sogenannte „Dienstwagenprivileg“ auf Fahrräder und Pedelecs erweitert wurde. Seitdem haben zunehmend mehr Arbeitgeber die Vorteile erkannt und bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, ein Fahrrad über die Firma zu leasen. Durch alternative Lösungsansätze zur Restwert-Thematik werden Firmenradprogramme auch in Zukunft Erfolgsmodelle bleiben.