Akku leer? Jetzt Company Bike steuerfrei im Büro aufladen

Neue Regelung zum Aufladen von Pedelecs beim Arbeitgeber. Mitarbeiter dürfen die Akkus ihrer Company Bikes ab sofort steuerfrei am Arbeitsplatz laden.

Neue Regelung zum Aufladen von Pedelecs beim Arbeitgeber. Mitarbeiter dürfen die Akkus ihrer Company Bikes ab sofort steuerfrei am Arbeitsplatz laden.

Im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr wurde das Laden von Elektro-Kraftfahrzeugen am Arbeitsplatz seit dem 01.01.2017 von der Steuer befreit. Grundsätzlich ein positives Signal an die steuerzahlenden und CO2-einsparenden Arbeitnehmer, doch leider galt diese Steuerbefreiung bislang nur für einen sehr kleinen Teil der E-Bike Nutzer.

Pedelec vs. S-Pedelec

Nicht alle Pedelecs bzw. E-Bikes werden als Elektro-Kraftfahrzeug klassifiziert: Die relativ selten vorkommenden S-Pedelecs, die sich durch eine Tretunterstützung von mehr als 25km/h auszeichnen und die einer Kennzeichen- und Versicherungspflicht unterliegen, gelten als Elektro-Kraftfahrzeug. Demnach konnten ihre Besitzer guten Gewissens ihre Akkus am Arbeitsplatz aufladen.

Anders bei den Besitzern der viel häufiger vorkommenden „normalen“ Pedelecs, die eine Tretunterstützung bis zu 25km/h haben. Wollten Sie ihren Akku am Arbeitsplatz laden, musste der dadurch entstehende Vorteil versteuert werden. Das größte Problem dabei waren nicht die finanziellen Beträge, die durch den Mitarbeiter an den Fiskus abzuführen waren, sondern der unverhältnismäßig hohe Verwaltungsaufwand, den die Berechnung des geldwerten Vorteils mit sich brachte.

Jetzt steuerfrei – Aufladen am Arbeitsplatz

Mit dem aktuellen Schreiben des Bundes­finanz­ministeriums (Gz. IV C 5 – S 2334/14/10002-06) wurde diese Ungleichbehandlung endlich aufgehoben. „Aus Billigkeitsgründen“, so der Gesetzgeber, wird der Vorteil, der dem Mitarbeiter aus dem Aufladen von Elektrobikes, die verkehrsrechtlich nicht als Kraftfahrzeug einzuordnen sind, nicht als geldwerter Vorteil bewertet.

Der Geschäftsführer von company bike solutions Markus Maus begrüßt die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums: „Die Nutzung des Pedelecs auf dem Arbeitsweg bringt viele Vorteile mit sich, welche sowohl die Arbeitgeber, als auch die Arbeitnehmer sehr zu schätzen wissen. Wir freuen uns, dass eine Klarstellung zugunsten einer Gleichbehandlung der Pedelecs erfolgt ist.“

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