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Ein Fahrrad vom Chef – so funktioniert Gehaltsumwandlung

  • 07.07.2016
  • Company Bike
  • Wissenswertes zum Firmenfahrrad

Gehaltsumwandlung: Es klingt verführerisch und ist völlig unkompliziert umzusetzen – das per Gehaltsumwandlung finanzierte Firmenfahrrad. Wer also schon länger mit dem Gedanken spielt, sich ein neues Fahrrad zuzulegen, sollte dieses Finanzierungsmodell genauer unter die Lupe nehmen.

Beispielrechnung für die Kosten eines Dienstfahrrads beim E-Bike-Leasing

Blick ins Gesetzbuch

Seit 2012 gilt das Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes. Das heißt, Unternehmen können ihren Mitarbeitern anstatt oder zusätzlich zum Dienstwagen auch Diensträder als geldwerte Leistung anbieten.

In der Gehaltsumwandlung wird das Gehalt zur Leasingrate

Finanziert wird das Dienstrad über eine monatliche Leasingrate, die vom Bruttogehalt abgezogen wird. Da dieser Abzug noch vor der Versteuerung stattfindet, reduziert sich deren Bemessungsgrundlage und damit auch die Höhe der vom Arbeitnehmer gezahlten Steuern und Sozialabgaben.

Ein Teil des Gehalts wird also zur Leasingrate umfunktioniert, die vielzitierte „Gehaltsumwandlung“ ist vollzogen.

Die Sache mit dem geldwerten Vorteil bei einer Gehaltsumwandlung

Durch die private Nutzung des Dienstrads entsteht dem Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil, den er mit monatlich 0,25 Prozent des Brutto-Listenpreises versteuern muss:

 „Nach § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG wird hiermit als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung (einschließlich Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) 0,25 % der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich der Umsatzsteuer festgesetzt. Die 44 € Freigrenze für Sachbezüge nach § 8 Absatz 2 Satz 9 EStG ist nicht anzuwenden.“

Je teurer das Dienstrad, desto höher die Abgabe. Dennoch erhält der Arbeitgeber sein Fahrrad über die Gehaltsumwandlung und der damit verbundenen Steuerersparnis um 40 bis 50 Prozent günstiger als beim Privatkauf.

Grundsätzlich behandelt die Dienstradregelung alle mit Muskelkraft betriebenen Fahrräder und Pedelecs gleich. Eine Ausnahme bilden jedoch S-Pedelecs (45 km/h), da sie unter die Kategorie der „Kraftfahrzeuge“ fallen. Hier werden Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz als zusätzlicher geldwerter Vorteil betrachtet und mit 0,03 Prozent des Brutto-Listenpreises pro Entfernungskilometer auf das Bruttogehalt aufgeschlagen. Bei allen anderen Diensträdern ist der Arbeitsweg steuerfrei.

Nimm zwei

Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Ein bereits bestehendes Dienstauto ist kein Hindernis für ein Dienstrad. Auch zwei Diensträder für einen Arbeitnehmer sind möglich. Fahrrad-Freaks und Liebhaber teurer Räder dürfte diese Regelung also aufhorchen lassen. Außerdem besteht bei Leasingmodellen die Möglichkeit, das Rad am Vertragsende günstig zum Restwert zu übernehmen.

Wer zahlt fürs Radzubehör?

Zu einem guten Dienstrad gehört auch gutes Zubehör. Wer für die Kosten aufkommt, erklärt eine einfache Faustregel: Alles was fest mit dem Rad verbunden ist, zählt zur Ausstattung und wird als Bestandteil der Anschaffungskosten betrachtet.  Dazu gehört auch ein Ersatzakku für das E-Bike. Helm, Regenkleidung und Fahrradtasche zählen zum Zubehör und müssen von Arbeitnehmer privat finanziert werden.

Profitiert auch der Arbeitgeber von der Gehaltsumwandlung?

Ganz klar: Für den Arbeitnehmer sind Diensträder eine tolle Sache. Aber wie steht es um die Vorteile für den Arbeitgeber?

Beauftragen Unternehmen einen professionellen Full-Service-Anbieter wie company bike solutions mit der Umsetzung des Dienstradprogramms, kostet sie die Gehaltsumwandlung keinen Cent.  Vielmehr profitieren sie auf voller Linie:

Das Dienstfahrrad ist eine äußert attraktive Form der Gehaltsumwandlung und Mitarbeitermotivation.  Branchenübliche Gehälter und Fortbildungsprogramme bieten Unternehmen keinen großen Spielraum, um sich als Arbeitgeber vom Wettbewerb abzuheben. Es sind außergewöhnliche Incentives wie Diensträder, die Bewerber aufhorchen lassen. Zudem profitieren Unternehmen in ihrer Außenwirkung vom heute durchweg positiv besetzten Image des Fahrrads. Umweltschutz und gesundheitliche Prävention durch Bewegung entsprechen dem Zeitgeist. Und ganz nebenbei lassen sich die Leasingraten steuerlich absetzen.

Das Modell Dienstrad lohnt sich – für beide Seiten.

Haben Sie noch Fragen zur Gehaltsumwandlung? Wir sind für Sie da. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche und persönliche Beratung.

Tags

Dienstfahrrad Firmenfahrrad Gehaltsumwandlung
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