Die nach langen Verzögerungen im April 2021 beschlossene StVO-Novelle wurde in der Sitzung vom 8. Oktober 2021 nun auch vom Bundesrat genehmigt. Damit brechen für Radfahrer endlich bessere Zeiten an: Die neuen Regelungen gelten ab 9. November 2021 und schaffen mehr Sicherheit und viele Vorteile für Radfahrer. Raser und Falschparker dagegen müssen mit mehr Einschränkungen und höheren Bußgeldern rechnen.
Fahrradfahrer profitieren von folgenden Neuerungen:
- Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist grundsätzlich gestattet. Lediglich wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, muss hintereinandergefahren werden.
- Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von Radfahrern festgeschrieben. Bisher galt lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“.
- Rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen.
- Das Parken auf Geh- und Radwegen wird teurer! Statt bisher 15 bis 30 € wird dafür künftig ein Bußgeld von 55 bis 100 € fällig. Autofahrer, die z. B. einen Radweg länger als eine halbe Stunde blockieren, erhalten einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von mindestens 70 €.
- Die bestehende Grünpfeilregelung wird auf Radfahrer ausgedehnt, die von einem Radfahrstreifen oder Radweg rechts abbiegen wollen. Außerdem wurde ein gesonderter Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt, eingeführt.
- Auf Fahrradstreifen und Radwegen gilt ein generelles Haltverbot.
- Analog zu den „Tempo 30-Zonen“ können nun auch „Fahrradzonen“ angeordnet werden: Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.
- Für eine höhere Sicherheit der Radfahrer wird das Parkverbot vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen ausgeweitet, wenn ein Radweg vorhanden ist (neuer Mindestabstand: 8 m).
- Ein neues Verkehrszeichen markiert ausgewiesene Parkflächen und Ladezonen für Lastenfahrräder.
- Ein neues Verkehrszeichen weist Radschnellwege aus.
- Ein weiteres neues Verkehrszeichen erhöht die Sicherheit für Fahrradfahrer: Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen (u. a. Fahrrädern) für mehrspurige Kraftfahrzeuge an Engstellen.
- Zur Förderung des Radverkehrs werden vermehrt Einbahnstraßen für Radfahrer auch in der Gegenrichtung freigegeben.
- Auf Fahrrädern, die zur Personenbeförderung zugelassen sind, dürfen künftig auch Personen über sieben Jahren mitgenommen werden, sofern der Fahrzeugführer mindesten 16 Jahre alt ist.
Weitere Informationen zur StVO-Novelle finden Sie unter: BMVI – Regelungen im Radverkehr