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Bundeskabinett verabschiedet Nationalen Radverkehrsplan 3.0

  • 26.04.2021
  • Company Bike
  • Alles rund ums Fahrrad, Top News

Deutschland soll Fahrradland werden! „Mehr, besserer und sicherer Radverkehr in Stadt und Land“ – das ist das große Ziel des von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegten Nationalen Radverkehrsplan 3.0. Er wurde am vergangenen Mittwoch, 21.4.2021, vom Bundeskabinett verabschiedet und gilt als „Leitlinie für Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaft“ bis zum Jahr 2030“.

Um dieses Ziel zu erreichen, sind im Radverkehrsplan eine Reihe konkreter Vorgaben formuliert. So soll z.B. die Zahl der Wege, die pro Person und Jahr geradelt werden, von 120 auf 180 ansteigen. Damit würde sich die durchschnittliche Länge der mit dem Rad gefahrenen Wege von 3,7 auf sechs Kilometer erhöhen.

Radverkehr soll „gleichberechtigt mitgedacht“ werden

Bei der Entwicklung des Radverkehrsplans integrierten die Experten rund 2000 Ideen von Bürgen, die sich vor allem ein lückenloses Radverkehrsnetz und mehr Sicherheit wünschen. Um das umzusetzen, soll das Fahrrad bei der Verkehrsplanung künftig „gleichberechtigt mitgedacht“ werden, so Scheuer.

Laut Radverkehrsplan werden beim Ausbau von Straßen Radwege jetzt grundsätzlich mitgeplant. Radschnellverbindungen sollen – insbesondere in Metropolregionen – ausgebaut und die Einrichtung von Fahrradstraßen erleichtert werden. Außerdem sollen systematisch mehr Fahrradstellplätze geschaffen und die Mitnahme von Fahrrädern in öffentlichen Verkehrsmitteln gefördert werden.

Dazu möchte der Bund bis 2023 etwa 1,46 Milliarden Euro in den Radverkehr investieren. Perspektivisch soll sich die finanzielle Förderung für den Radverkehr an rund 30 Euro pro Person und Jahr orientieren.

Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer

Trotz mehr Radverkehr soll die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Radfahrer bis 2030 im Vergleich zu 2019 um 40% gesenkt werden. Dazu soll das technische Regelwerk zur Planung von Radverkehrsinfrastruktur um Lösungen für geschützte Kreuzungen und Radfahrstreifen (Protected Bike Lanes) ergänzt und der größere Platzbedarf von Lastenrädern berücksichtigt werden.

Auch durch die aktuellen Änderungen der Straßenverkehrsordnung wird das Radfahren in Deutschland sicherer werden. Künftig fallen z.B. höhere Bußgelder für das Parken auf Rad- und Gehwegen an.

ADFC macht sich für „zügige Umsetzung“ stark

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) würdigte den Nationalen Radverkehrsplan als „kleine Revolution“, plädiert jedoch für eine zügige Umsetzung. „Vom Fahrradland Deutschland sind wir noch Lichtjahre entfernt“, erklärte die ADFC-Vizebundesvorsitzende Rebecca Peters.

Den vollständigen Nationalen Radverkehrsplan 3.0 können sie hier einsehen.

Tags

ADFC Dienstfahrad-Leasing Dienstfahrrad Dienstradaktion E-Bike E-Mobilität Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz Fahrradinfrastuktur Fahrradleasing Firmenfahrrad Firmenrad Mobilität nachhaltige Mobilität Pedelec Verkehrswende
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